Cultusgemeinde bis 1933
Mit
den Marktrechten für Wehen hatte Graf Gerlach anno 1323 vom Kaiser auch
das "Judenrecht" erhalten. Die Juden galten als Fremdlinge, als
"Kaiserliche Kammerknechte", die unte dem Schutze des Kaisers standen.
Sie durften ohne kaiserliche Erlaubnis nicht aus ihren zugewiesenen
Wohnorten ziehen. Jeder Jude, ob Mann oder Frau, musste vom 13.
Lebensjahr an dem Kaiser jährlich das Kopfgeld zahlen. Diese
Judensteuer floss in die Taschen der Grafen von Nassau. Sie hatten daher
ein nicht geringes Interesse an den Juden. So kam es, dass Graf Gerlach
sie auch in Wehen und anderen Orten ansiedelte, wo sie als Händler
(andere Berufe waren ihnen nicht gestattet) den Handel in Schwung
brachten. Auf dem Wehener Markt wußte sie sich entsprechend zu betätigen.
Die
allgemeinen Judenverfolgungen 1329 und 1346-1349 fanden in Wehen nicht
statt, weil hier die Juden von der Herrschaft geschützt wurden.
Überlieferte
Nachrichten und Dokumente zur jüdischen Gemeinde zu Wehen sind bis in
18. Jahrhundert nur recht spärlich vorhanden. Bekannt ist aber, dass Graf
Gerlach I. berechtigt seit 1329 berechtigt war, juden in Wehen
anzusiedeln. Verbunden damit war auch die Erlaubnis, einen eigenen
Friedhof anzulegen. Für das Recht auf einen eigenen Friedhof mussten
die Juden allerdings jährlich 15 Gulden an die Landesherrschaft zahlen.
Vom
19. Jahrhundert sind wesentlich mehr und auch aufschlußreiche
Nachrichten erhalten geblieben. Aus den Erlassen und Verfügungen ist zu
erkennen, daß auch die Wehener Juden von der toleranten Haltung der
Regierung profitierten. Überlieferte Schriftwechsel zeigen, dass um 1842
die jüdische Gemeinde vor einer inneren Zerreißprobe stand. Zur Wehener
Cultusgemeinde gehörten die in Bleidenstadt später die in Hahn und
kurzzeitig auch die Kemeler Juden, die später Bad Schwalbach (bis 1929
Langenschwalbach) zugeschlagen wurden. Briefe des Cultusvorstandes Levi
Simon von 1841/42 belegen, dass sich die Bleidenstädter Juden
selbständig machen wollten und kurzzeitig ein eigenes Betzimmer
unterhielten, was gegen die jüdische Gottesdienstordnung verstieß und
den Wehener Gottesdienst unmöglich machte, da die geforderte
Personenzahl nicht zusammenkam.
Für das Jahr 1841 gibt es
zahlreiche interessante Dokumente: Es wurde verfügt, dass alle Juden
feststehende, vererbliche Familiennamen annehmen mussten. Diese Liste
ist erhalten geblieben, hierin kommen auch zum ersten Mal die Namen
Nassauer und Simon für Wehen und Kahn für Bleidenstadt vor. Aus diesem
Jahr stammen auch die erhaltenen Instruktionen für den Gottesdienst und
das Begräbnis in Wehen. aus dem "Wochenblatt für die Ämter
Langenschwalbach, Idstein, Nastätten und Wehen" von 1841 geht hervor,
dass "Moses Nassauer" dort als Metzger tätig war. Die beruflichen
Betätigungen der anderen Juden sind nicht näher zu bestimmen, es wird
jedoch anzunehmen sein, dass sie in der Hauptsache Händler und Metzger
waren.
Die Cultusrechnung von 1882/83 der jüdischen Gemeinde
Wehen zeigt, daß die Mitglieder Beziehungen zu den Gewerbebetrieben am
Ort unterhielten. Die Hebelisten für die Beiträge der einzelnen
Gemeindemitglieder machen deutlich, dass alle Forderungen an die
Culutsgemeinde gemeinsam beglichen wurden, zudem gab es häufiger
freiwillige Zahlungen. Die Steuerlisten für die Jahre 1886/87 und 1919
zeigen deutlich, dass die Juden der Gemeinde Wehen wie ihre christlichen
Nachbarn regelmäßig die fällige Staatssteuer entrichteten. Die
Steuerliste von 1890 gibt über die Berufstätigkeit der Juden in Wehen
(Händler und Metzger) und Bleidenstadt (Metzger und Krämer) Auskunft.
Zum
religiösen Gemeindeleben aus dieser Zeit ist kaum etwas bekannt, doch
wird häufig darauf hingewiesen, dass 1753 zwei Juden zum christlichen
Glauben übergetreten sind, 1756 eine weitere christliche Taufe einer
Jüdin von ihren Glaubensgenossen verhindert wurde.
Um 1770
wollte ein Bleidenstädter Jude getauft werden, er soll jedoch kurz vor
dem Termin spurlos verschwunden sein. Man sprach davon, er sei von
Glaubensgenossen beseitigt worden, da mehrere Glaubensübertritte für
den Zusammenhalt der Juden in Wehen und Umgebung abträglich gewesen
wäre.
Die Synagoge in Wehen soll um 1800 errichtet worden
sein, sie verfügte über 24 Männerplätze im Parkett und 16 Frauenplätze in der Empore. Bei der
Synagoge handelte es sich um ein zweigeschossiges, schlichte Gebäude und befand sich etwa im Bereich der Weiherstraße 15.
Bereits
einige Jahre vor 1938 wurde auf Grund der zurückgegangenen Zahl der
jüdischen Gemeindemitglieder keine oder kaum noch Gottesdienste in der
Synagoge in Wehen abgehalten. Beim Novemberprogrom 1938 wurde die
Synagoge geplündert und zerstört.
Zur Größe der jüdischen Cultusgemeinde Wehen ist bekannt:
- 1843 26 Juden
- 1871 43 Juden
- 1874 46 Juden
- 1885 26 Juden
- 1895 33 Juden
- 1905 22 Juden
- 1933 19 Juden
- 1939 gab es in Wehen nur noch 8 jüdische Einwohner
Zur
Gemeinde Wehen gehörten auch die in Hahn (1924: 8) und Bleidenstadt
(1843: 17, 1905: 6, 1924: 5) lebenden jüdischen Personen.
Im ersten Weltkrieg fielen drei Söhne des Simon Nassauer. Als der Vater die dritte Todesnachricht bekam, nahm er sich das Leben.
1933
lebten in Wehen die Familien Alfred Nassauer, Viehhändler (3 Personen),
Otto Nassauer (27.6.1887 Wehen - Juni 1973 New York), Viehhändler
(3 Personen), Siegfried Nassauer, Händler und Metzger (4 Personen) und
Moritz, Händler (4 Persoonen).
Die Jüdische Gemeinde Wehen unter Nationalsozialistischer Herrschaft
Die
Machtübernahme durch die Nationalsozialisten 1933 brachte zunächst im
Zusammenleben der hiesigen jüdischen Bevölkerung mit den Einheimischen
in den Gemeinden Bleidenstadt, Wehen und Hahn keine tiefgreifenden
Veränderungen. Wohl wurden auch hier SA-Trupps gegründet, traten
Menschen in die NSDAP ein, wurden Versammlungen abgehalten und dort
antisemitische Reden gehalten - vordergründig betrachtet blieb dies
aber ohne nennenswerten Einfluß auf die überwiegende Mehrheit der
Bevölkerung, "die Juden fielen nicht sonderlich auf, man lebte
miteinander" (Worte eines einheimischen Zeitgenossen), die jüdische
Bevölkerung lebte Anfang der 30er Jahre in der Hauptsache vom
Viehhandel und dem Metzgerhandwerk, nebenbei unterhielten sie wie die
übrigen Bewohner eine kleine Landwirtschaft. Dadurch war natürlich der
Kontakt zu den Bewohnern vielfältig, auf geschäftlicher Ebene kam es
gelegentlich zu Unstimmigkeiten, die jedoch zu
keinen nennenswerten antijüdischen Reden führten.
Dies
klingt zwar nach einer "heilen Welt", die es aber sicher nicht gab.
Bezeichnend für den beginnenden Antisemitismus auch unter der
Bevölkerung ist das Verhältnis der Kinder untereinander. Zeitgenossen
wissen zu berichten, dass Raufereien zwischen jüdischen Kindern und den
Einheimischen etwas anders waren als die üblichen Prügeleien unter der
Jugend. Die Auseinandersetzungen wurden nicht selten mit Rufen wie "da
ist der Jud" oder "heut ist der Jud frei" begonnen, was deutlich macht,
dass es nicht um die Person ging, sondern um die jüdische Minderheit,
die der betreffende Junge repräsentierte. dies betraf
selbstverständlich nicht alle Kinder und Jugendliche, dennoch zeigt
sich, dass in eingien Familien der von "oben" gesteuerte Antisemitismus
auf fruchtbaren Boden fiel, noch nicht offen aufbrach, jedoch schon von
den Kindern in ihren Reaktionen gegen jüdische Kinder deutlich wurde.
So
war es nicht verwunderlich, dass die jüdischen Familien, soweit sie
den Geist der Zeit richtig beurteilten, versuchten, ins Ausland
auszuwandern. Als Aufnahmeländer kamen dabei die Nachbarländer Schweiz
und Frankreich sowie Polen in Betracht, daneben die USA und
Argentinien. Wie die Erfahrungen später zeigten, blieben nur die
Juden vom NS-Terror verschont, die den Sprung über den "Großen Teich"
wagten, in den europäischen Nachbarländern wurden sie nach Ausbruch des
2. Weltkrieges vom Judenhass eingeholt und sind diesem doch noch zum
Opfer gefallen. In den Ländern, die sich zur Aufnahme von
ausreisewilligen Juden entschlossen hatten, wurden diese nicht
unbedingt mit "offenen Armen" aufgenommen, häufig wurde die Einreise nur
erlaubt, wenn die Juden ausreichendes Vermögen nachweisen konnten.
Die
in Bleidenstadt ansässige Familie Kahn (Sally, Rosa, Albert und
Margarethe Kahn) wanderte bereits 1933 nach
Argentinien aus, noch vor 1938 verließ Otto Nassauer mit Familie (Selma
und Alex Kahn) Wehen
und fand in den USA eine neue Heimat, ebenso Eleonore Simon aus Wehen.
Clothilde Schrank aus Wehen beging vor dem Eintreffen der Gestapo
Selbstmord. Wie
erhaltene Schriftwechsel und Akten aus dem Stadtarchiv Taunusstein
zeigen, war die geplante Auswanderung für die jüdischen Familien mit
großen Problemen verbunden. Nachdem der Antrag auf Ausstellung von
Reisepässen den Behörden zugegangen war, wurden die betreffenden
Familien von der Gestapo (geheime Staatspolizei) überwacht um, wie es
in der Behördensprache hieß, Steuer- und Kapitalflucht zu verhindern.
Innerhalb kurzer Zeit mußten sie für Grundbesitz und Hausrat Käufer
finden, alles, was nicht mitgenommen werden konnte, musste zu Geld
gemacht werden, um sich im Ausland eine neue Existenz ermöglichen zu
können.
Die Kaufinteressenten wussten selbstverständlich um
die Zwangslage der Juden, man drückte den Preis und erwarb vieles für
den Bruchteil des eigentlichen Wertes. Erhaltene Archivakten zeigen,
wie der gesamte Besitz einzelner jüdischer Familien in vielen Teilen
zerrissen wurde, viele Dorfbewohner hatten am Ausverkauf Anteil, selbst
der jüdische Friedhof erweckte das Kaufinteresse mit der Begründung,
"er würde nun, nach 1942, als alle jüdischen Einwohner deportiert waren
, nicht mehr benötigt". Glücklicherweise kam der Kauf nicht zustande,
die Gründe sind unbekannt.
Die Familie Nassauer aus Wehen
| Wohnhaus der Familie Nassauer, Weiherstraße 3 (Aufnahme: 1925) | | | | Ferdinand Nassauer (1853 - 1906) | Issak Isidor (1884 - 1906); Sohn von Ferdinand Nassauer | Jacob Nassauer (1883 - 1929); Sohn von Ferdinand Nassauer |
Aus der Cultusgemeinde Wehen starben in Konzentrationslagern (oder wählten den Freitod):
- Nassauer,
Siegfried; geb. 19.5.1885 (Wehen) - am 11. 6. 1942
Deportation, Maydanek oder Sobibor; zuletzt wohnhaft: Wehen
- Nassauer
geb. Kahn, Rosa (Ehefrau von Siegfried Nassauer); 28.6.1884
(Kettenbach) - am 11.6.1942 Deportation, Sobibor,Vernichtungslager;
zuletzt wohnhaft: Wehen
- Nassauer, Isidor; geb. 23.9.1884 (Wehen) - am 10.11.1941 Deportation, Minsk, Ghetto; zuletzt wohnhaft: Düsseldorf
- Nassauer, Jakob; geb. 24.10.1895 (Wehen) - am 11.6.1942 Deportation, Maydanek KZ - gest. 10.7.1942; zuletzt wohnhaft: Wehen
- Nassauer
geb. Simon, Josefine; geb. 24.7.1857 (Wehen) - am 1.9.1942 Deportation,
Theresienstadt, Ghetto, gest. 18.9.1942; zuletzt wohnhaft: Wehen
- Nassauer,
Ferdinand; geb. 02.2.1872 (Wehen) - gest.18.9.1872, Deportation,
Theresienstadt, Ghetto; zuletzt wohnhaft: Frankfurt
- Nassauer,
Alfred; geb. 5.3.1898 (Wehen) - 18.6.1938 Deportation, Buchenwald;
Schicksal unbekannt: es gab Vermutungen, daß er Deutschland verlassen
konnte; zuletzt wohnhaft: Hannoversch-Münden, wo er Sicherheit
erhoffte
- Nassauer, Ruth
(Tochter von ALfred Nassauer); geb. 1931 - am 20.7.1942 zusammen mit
Mutter Deportation ins Sammellager Ahlem bei Hannover
- verschollen im Konzentrationslager Auschwitz; zuletzt wohnhaft:
Hannoversch-Münden
- Nassauer, Caroline; geb. 16.2.1880 (Wehen) - am 10.10.1942 Deportation , Auschwitz, Birkenau; zuletzt wohnhaft: Belgien
- Schönberg geb. Nasssauer, Emma; geb. 21.1.1891 (Wehen)
- am 11.6.1942 Deportation, Sobibor, Vernichtungslager zuletzt
wohnhaft: Welterod
- Adler geb. Nassauer, Clothilde; geb. 26.5.1882 (Wehen) - am 24.5.1942 Deportation, Izbica Ghetto; zuletzt wohnhaft: Wehen
- Simon, Amalie Emma; geb. 15.1.1889 (Wehen) - 1943 deportiert mit unbekanntem Ziel; zuletzt wohnhaft: Bad Schwalbach
- Simon, Gerd; 1941 deportiert mit unbekanntem Ziel; zuletzt wohnhaft: Wehen
- Simon
Karl; geb. 30.1.1896 (Wehen) - Inhaftierung Nov. 1938, Buchenwald,
Konzentrationslager; am 11.6.1942 Deportation, Maydanek oder Sobibor;
zuletzt wohnhaft: Wiesbaden
- Simon, Karl; geb. 11.3.1942 (Wehen) - am 11.6.1942 Deportation, Maydanek oder Sobibor; zuletzt wohnhaft: Wiesbaden
- Simon, Max; geb. 30.8.1874 (Wehen) - am 23.10.1942 Deportation, Dachau, Konzentrationslager; zuletzt wohnhaft: Wiesbaden
- Liebenthal geb. Simon, Rosa; geb. 1.5.1873 (Wehen) - gest. 15.11.1941 (Freitod); zuletzt wohnhaft: Leipzig
- Hirsch
geb. Simon, Johanna; geb. 17.8.1851 (Wehen) - am 28.4.1938 Emigration
Niederlande - am 7.5.1943 Deportation Westerborg, Sammellager; zuletzt wohnhaft: Niederlande
- Schrank geb. Simon, Chlotilde; geb. 19.2.1872 (Wehen) - gest. 24.3.1943 (Freitod); zuletzt wohnhaft: Wehen
- Abrahamson
geb. Wilechberg, Linda; geb. 20.12.1906 (Wehen) - Emigration
Frankreich - 9.9.1942 Deportation, Auschwitz, Vernichtungslager; zuletzt wohnhaft: Frankreich
- Siemiatyki, Liba; geb. 1904 (Wehen)
Nach heutigem Erkenntnisstand haben überlebt:
- Nassauer, Otto; geb. 27.6.1887 (Wehen) - gest. Juni 1973 (New York); war in die USA geflüchtet
- Nassauer, Alex; geb. 23.7.1920 (Wehen) - gest. Aug. 1987 (New York); war in die USA geflüchtet
Die Thorarollen und Kultgegenstände werden vergraben
Als
die Verfolgung der Juden durch die Nationalsozialisten immer
offenkundiger wurde, haben die Wehener Juden ihre Thorarollen und
andere Kultgegenstände in Kisten verpackt und im Schlossgraben
vergraben. Das ist verbürgt durch die Schilderung von Augenzeugen.
Üblicherweise "begraben" die Juden nicht mehr gebrauchsfähige
Thorarollen; in diesem Fall war die Sachlage eine andere. Noch lebende
Zeitzeugen glauben auch heute noch zu wissen, wo ungefähr das
"Versteck" ist, wollen aber aus Respekt keine Ausgrabungen
"provozieren". Unabhängig davon dürfte es sich auch nicht um hohe materielle Werte handeln, war die Wehener
Cultusgemeinde doch von jeher eher nicht so reich begütert.
Die Reichskristallnacht in Wehen
Im
Jahre 1938 brach der Antisemitismus auch in Wehen offen aus, es kam zu
massiven antijüdischen Übergriffen von Seiten der Bevölkerung. Von
zeitgenössischen Augenzeugen wird berichtet, dass der Jude Karl Simon
mit einem Holzstück um den Hals unter Trommelwirbel durch die Straßen
von Wehen getrieben wurde, weil er beschuldigt worden war, ein
"arisches" Dienstmädchen belästigt zu haben.
Am 9.
November, dessen Nacht als Reichskristallnacht traurige Berühmtheit
erlangt hat, zerstörte ein SA-Trupp unter anfeuernden "Hau-Ruck-Rufen" der Dorfbewohner
die jüdische Synagoge in Wehen, die nicht wie viele andere an diesem
Tag in Flammen aufging, sondern von Hand zerstört wurde. Das neben der
Synagoge gelegene Haus der Familie Siegfried Nassauer blieb dabei nicht
verschont.
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| Synagoge (rechts) mit dem Haus der Familie Nassauer (links) |
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Die aufgebrachte Menge drang in das Anwesen ein und
zerstörte die gesamte Inneneinrichtung. Die sich im Haus befindlichen
Bewohner, Rosa, Josephine und Jakob Nassauer, mussten fliehen und
verbargen sich bis zum Einruch der Dunkelheit am Ortsrand von Wehen am
Bettelsmannbaum. Im Schutze der Nacht flohen sie dann in den
Nachbarort Hahn, wo ihnen der Schneidermeister Wilhelm Ernst bis zum
nächsten tag Obdach gewährte und sie auch mit Kleidungsstücken
versorgte, da sie nur recht spärlich bekleidet geflohen waren. Erst am
Nachmittag des folgenden Tages wagten sie sich in ihr Haus nach Wehen
zurück. Dort erfuhren sie, dass ihr Familienangehöriger Siegfried wie
alle anderen männlichen Juden verhaftet und in das Konzentrationslager
Dachau gebracht worden war.
Der von seiner Arbeitsstelle aus
Wiesbaden heimkehrende Siegfried Nassauer war zudem von dem
heranrückenden SA-Trupp erkannt, vom Fahrrad gestoßen und durch
Misshandlungen erheblich verletzt worden, bevor er verhaftet wurde.
Von
Übergriffen auf die anderen jüdischen Häuser in Wehen und Hahn ist
nichts bekannt, auch der jüdische Friedhof blieb offensichtlich von
Verwüstungen verschont. Die nach Dachau verschleppten Juden kehrten
nach einigen Tagen in ihre Heimatorte zurück, waren jedoch wie ihre
Familienangehörigen immer stärker werdenden Diskriminierungen
ausgesetzt. Selbstverständlich beteiligten sich nicht alle Dorfbewohner
an den antijüdischen Ausschreitungen, die Mehrheit hatte insgeheim kein
Verständnis für die in der Folgezeit aufkommenden "gesetzlich
befohlenen" Diskriminierungen, einige unterstützten die jüdischen
Familien, was aber in der Regel heimlich geschah.
Lebensbedingungen der Juden von 1939 - 1942
Die
Ereignisse des Jahres 1938 hatten der hiesigen jüdischen Bevölkerung
deutlich gemacht, dass der Antisemitismus auch hier Anhänger gefunden
hatte. Dadurch und nicht zuletzt durch die von dem NS-Regime in der
Folgezeit verfügten antijüdischen Gesetze wurde das Leben für die
religiöse Minderheit immer schwieriger, sie wurde auch in solch kleinen
Gemeinden wie Hahn und Wehen zusehends isoliert.
Durch
einen Erlass vom 30. April 1940 war die Auswanderungsfrist für die Juden
allgemein auf den 1. Juni 1940 festgesetzt worden. Die Familie
Nassauer, die in der Weiherstraße 3 wohnte, hatte sich schon Ende 1938
"bereiterklärt", bis zum 31. März 1939 auszuwandern. Siegfried Nassauer
hatte sich ab dem 22. Dezember 1938 laut der Anweisung des Gestapo
zweimal wöchentlich auf dem Wohnrevier (sohl Bürgermeisteramt) zu
melden. Diese Meldepflicht stand unter der ständigen Kontrolle ,
außerdem wurde angedroht, die Familie nach dem 31. März 1939 zu
verhaften, falls keine Auswanderung erfolgt sein sollte. Mit Schreiben
vom 4. April 1939 wurden Meldepflicht und Auswanderungstermin jedoch
widerrufen, das Siegfried Nassauer nachweisen konnte, dass er als
"Frontkämpfer" am 1. Weltkrieg teilgenommen hatte.
Dennoch
muss er seine Auswanderung weiter betrieben haben, wie einem Schreiben
des Landratsamtes Bad Schwalbach an das dortige Finanzamt zu entnehmen
ist. Warum Siegfried Nassauer mit seiner Frau Rosa und seinem mit im
Haushalt lebenden Familienangehörigen nicht mehr ausgewandert ist
(Auswanderungsland war Ecuador in Südamerika), lässt sich nicht mehr
feststellen. Sicher ist, dass er Käufer für sein Eigentum suchte, sicher
ist auch, dass er auswandern wollte. Dennoch ist er in der "Liste der
für Juden ausgestellten polizeilichen Erlaubnisscheine" mit einem
gültigen Erlaubnisschein bis zum 30. Juni 1942 nachgewiesen, obwohl er
zu diesem Datum schon nicht mehr in Wehen war. Aus diesem Schreiben des
Wehener Würgermeisters geht nämlich hervor, dass Siegfried und Rosa
Nassauer vor dem 18. Juni 1942 "abtransportiert" wurden. Die
"Liste der für die Juden ausgestellten polizeilichen
Erlaubnisscheine" weist nach dem 30. Juni 1942 keine weiteren
Eintragungen mehr auf, so dass anzunehmen ist, dass nach diesem Tag in
Wehen kein Jude mehr wohnhaft war.
Unter welch
unmenschlichen Lebensbedingungen die jüdische Bevölkerung nach Beginn
des 2. Weltkrieges zu leiden hatte, belegen eine Anzahl von
Verfügungen, die im Stadtarchiv Taunusstein erhalten geblieben sind. So
wurde den Juden mit Wirkung v. 5. Oktober 1939 untersagt, ab 20 Uhr die
Straße zu betreten, zudem hatten sie ab diesem Tag selbst für
Luftschutzraum zu sorgen.
Vom
1. September 1941 an war die
Kennzeichnung der Juden und deren Wohnungen durch den Judenstern
vorgeschrieben, ab dem 11. Dezember 1941 durften sie nur noch zu
bestimmten Zeiten (mittwochs und samstags von 09 Uhr bis 10 Uhr) in
bestimmten Geschäften einkaufen und nur noch bestimmte Handwerker
beauftragen. Außerdem mussten sie "Zwangsvornamen" wie Israel oder
Sarah annehmen.Nach dem 27. Mai 1942 wurde ihnen die Inanspruchnahme
von
Dienstleistungen der "Arischen" Friseure untersagt. Hinzu kamen
Beschränkungen bei der Benutzung von Verkehrsmitteln, das verbot, die
Heimatgemeinde ohne polizeiliche Erlaubnis zu verlassen, Ausschluss von
der Zuteilung von Lebensmittelkarten für bestimmte Artikel und für
Luxusgüter (so zum Beispiel für Tabakwaren).
Auch die
jüdischen Geschäftsinhaber hatten unter vielfältigen Beschränkungen um
ihre Existenz zu kämpfen, jüdischen Rechtsanwälten wurde die
Berufsausübung ebenso untersagt wie jüdischen Lehrern und anderen
jüdischen Akademikern, lediglich jüdischen Ärzten wurde die weitere
Berufsausübung gestattet, allerdings durften diese nur jüdische
Patienten behandeln, wie auch jüdische Kranke nur bei jüdischen
Ärzten Hilfe erhielten, so mussten die Wehener und Hahner Juden zum
Arztbesuch jeweils nach Wiesbaden fahren.
Das Ende der Jüdischen Kultusgemeinde Wehen
Die
genauen Umstände der Ausrottung der Wehener Judengemeinde werden wohl
für immer ungeklärt bleiben, mit Sicherheit kann man jedoch sagen, dass
nach dem 30. Juni 1942 in Wehen und Hahn kein jüdischer Einwohner mehr
gelebt hat. Es wird zwar verschiedentlich berichtet, dass im Jahre 1945
noch in Wehen von Einheimischen versteckt gehaltene Juden, die Zahl
wird mit einem oder zwei Juden angegeben, verraten und deportiert
worden seien, aber dies lässt sich nicht endgültig nachweisen. Falls an
diesen Gerüchten ein Stück Wahrheit sein sollte, hat es sich sicher um
auswärtige Juden gehandelt, die in Wehen Schutz gesucht hatten.
Zum Einzelschicksal der jüdischen Einwohner lässt sich zusammenfassend sagen:
Die
Familien Kahn (Bleidenstadt) und Otto Nassauer (Wehen) wanderten
rechtzeitig aus und entgingen dem Tod im KZ wie Eleonore Simon
(Wehen), die Familie Alfred Nassauer (Wehen) versuchte sich durch Umzug
nach Hann.Münden zu retten, wurde aber dort verhaftet und starb in
einem KZ, die Familien Isidor Nassauer und Levi (beide aus Hahn) wurden
ebenso wie die Familie Siegfried Nassauer und Jakob Nassauer
(beide Wehen) verhaftet und in den KZ-Tod geschickt. Die Familie Moritz
Simon wurde verhaftet, nach Wiesbaden gebracht und von dort aus in ein
KZ deportiert, wobei auf dem Weg zum Bahnhof ihr Kind Lina von
Passanten an einer Hauswand erschlagen wurde, sie selbst sahen ihren
Heimatort nie wieder.
Fred (Fritz) Kahn, der letzte noch Überlebende der Jüdischen Cultusgemeinde
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| Fred (Fritz) Kahn mit Rosa und Siegfried Nassauer |
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Jahrzehntelang
ist man im heutigen Taunusstein davon ausgegangen, dass mit dem Tod
1988 von Alex Nassauer der letzte Überlebende der Wehener
Cultusgemeinde gestorben ist. Im Frühjahr 2007 meldete sich jedoch Fred
Kahn bei der Stadt Taunusstein. Die Eltern von Fred Kahn (als
Fritz Kahn am 19. Dezember 1932 in Wiesbaden geboren) wanderten 1933
nach Belgien aus, um sich dort eine neue Existenz aufzubauen. Ihren
Sohn Fred gaben zu Tante und Onkel, dem kinderlosen Ehepaar
Siegfried und Rosa Nassauer.
Am
30. September 1938 wurde
das Münchner Abkommen unterzeichnet. Der Vater von Fred Kahn
erkannte die Bedeutung des Abkommens und damit verbunden Risiken und
bat deshalb Siegfried Nassauer seinen Sohn nach Belgien zu bringen.
Siegfried Nassauer brachte Fred am 1. Oktober 1938 nach Aachen in die
Obhut von Maria, einer deutschen Christin und Freundin der Familie
Nassauer. Maria erhielt von Siegfried Nassauer seinen wertvollsten
Besitz, eine goldene Taschenuhr, unter der Bedingung, dass sie an Fred
Kahn ausgehändigt werden sollte, wenn ihm etwas zustoßen sollte.
Maria brachte Fred an zur
deutsch/belgischen Grenze. Nach anfänglichen Schwierigkeiten durfte
Fred dann nach Belgien zu seinen Eltern ausreisen. Vier Jahre später
wurden Siegfried und Rosa Nassauer in ein Konzentrationslager
deportiert und dort getötet. Wie es Maria versprochen hatte, schickte
sie Fred Kahn die goldene Taschenuhr seines Onkels. er hütet sie bis
heute wie einen Schatz.
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| Uhr von Siegfried Nassauer |
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Nach dem Krieg
wanderte Fred Kahn mit seinen Eltern 1955 in die USA aus, wo er heute in Bethesda (Bundesstaat
Maryland) seinen Ruhestand verbringt.
Der Jüdische Friedhof am Halberg
1329
wurde Graf Gerlach von Nassau-Weilburg das Recht zugesprochen, Juden in
Wehen ansiedeln zu dürfen. Wann nun genau und wie viele Menschen
jüdischen Glaubens erstmals in Taunusstein einen festen Wohnsitz
fanden, ist nicht bekannt. Jedenfalls dürfte die Anlage des jüdischen
Friedhofs an der Straße nach Orlen, am Halberg, dann auch in diese
frühen Jahre fallen. Als Alter der Begräbnisstätte ist deshalb ungefähr
700 Jahre realistisch.
Der Jüdische Friedhof in Taunusstein
Wehen kann als "Landfriedhof" bezeichnet werden. Dies weist sowohl auf
die geographische Eingebundenheit, wie auch auf die
bäuerlich-ökonomischen Voraussetzungen und die Bevölkerungsdichte in
seinem Einzugsgebiet hin. Was die äußere Form der Anlage betrifft, gibt
es hier keine Trauerhalle und auch sonst keinen architektonischen
Schmuck, wie er bei den bäuerlichen Anlagen durchaus üblich war. Die
langgestreckte Anlage ist nach Osten - also in Richtung Jerusalems -
ausgerichtet. Hier sind heute noch 55 Grabsteine erhalten. Die Form des
überwiegenden Teils der alten Grabsteine mit der einfach oder doppelt
gerundeten Oberkante entspricht tradionell der in der Bibel
überlieferten Form der Gesetzestafeln, wie sie Moses auf dem Berg Sinai
in Emfpang genommen haben soll. Die jüngsten Grabsteine dagegen erinnern
an die Form von Obelisken - vielleicht eine Anspielung auf die
historische und geographische Herkunft des Volkes Israel.
Die
Inschriften sind teils in hebräischer Sprache und Schrift, teils in
deutscher Sprache und lateinischer Schrift ausgeführt. Einige
Grabsteine zeigen auf der nach Osten gewandten Seite den hebräischen,
auf der nach Westen ausgerichteten Seite den deutschen Text.
Wie
im westlichen Teil des Friedhofs erkennbar, haben tradionelle jüdische
Gräber keine Grabeinfassung. Die Einfassung der jüngeren Gräber -
im östlichen Teil der Anlage - mit Umrandung und teilweise auch mit
Grabplatte stellt eine Anpassung an christliche Begräbnisformen dar.
Das Material der älteren Grabsteine ist ein hellroter bis ockerfarbener
Sandstein. Für die jüngeren Steine fand ein Material aus der Gruppe der
Granitsteine Verwendung. Ende des 18. Jahrhunderts hatte man den
Friedhof mit einer steinernen Mauer eingefriedet. Diese Mauer soll
jedoch auf den Druck der christlichen Gemeinde hin wieder abgebrochen
worden sein. Die jetzige Einfriedung des Geländes mit eng bepflanzten
Buchen wurde erst im 20. Jahrhundert angelegt. Noch bis nach dem
Zweiten Weltkrieg war der Friedhof über einen oberhalb des Gelände
parallel verlaufenden Fahrweg mit Fuhrwerken erreichbar. Sicher ist,
dass über den Zeitraum von Jahrhunderten Begräbnisse von Juden aus dem
weiteren Umkreis der jetzigen Stadt Taunusstein hier stattfanden. Für
das Recht die Stätte an diesm Ort unterhalte zu dürfen, hatte die
Cultusgemeinde Wehen im Jahr 1749 eine Pacht von 15 Gulden an die
Nassauische Landesherrschaft zu entrichten.
Bis in dieses
Jahr wurden hier auch Juden aus Wiesbaden beigesetzt. Erst später
erhielt die Wiesbadener Cultusgemeinde das Recht, einen eigenen
Friedhof anlegen zu dürfen und wurde damit ebenfalls abgabepflichtig.
Wie viele dieser Grabsteine hier einmal standen oder wie oft Gräber
belegt wurden, lässt sich nicht mehr nachvollziehen. Es fällt auf, dass
der äußerste westliche Teil des Friedhofs eine Freifläche ist. Man kann
annehmen, dass auch dort einmal Gräber lagen. Die räumliche Lage der
Grabzeichen lässt nur bedingt Rückschlüsse auf die Chronologie der
Bestattungen zu. Die jüngsten Gräber und der mit Abstand älteste
Grabstein stehen am östlichen Ende der Anlage beisammen.
Der
jüngste Grabstein auf diesem Friedhof wurde 1933 gesetzt. Es handelte
sich um die Beeerdigung von Lina Petri, geb. Löwenstein, aus
Breithardt. Die letzte
Beisetzung aber soll 1939 vorgenommen worden sein. Zu diesem Zeitpunkt
konnten jüdische Begräbnisse nur noch im engsten Kreis vollzogen
werden. Die Aufstellung von Grabsteinen war zu diesem Zeitpunkt bereits
verboten. Ob und wo sich dieses verborgene Grab hier auf dem
Friedhofsgelände befindet ist nicht geklärt. Der hier gezeigte
Grabstein der Fr. Petri wurde 1933 gesetzt und war wohl der letzte, der
hier aufgestellt wurde.
Die kleinen Landfriedhöfe waren
einmal durchaus keine Seltenheit. In mehr oder weniger
regelmäßigen Abständen waren sie auf den Dörfern zu finden. Mit der
Enteignung der Grundstücke und der darauf folgenden Umnutzung der
Anlagen während der nationalsozialistischen Herrschaft verschwanden
aber die meisten von ihnen aus den Augen und letztlich auch aus dem
Sinn. Während die Wehener Synagoge in der Progromnacht vom
neunten auf den zehnten November 1938, die lange Zeit verharmlosend als
"Reichskristallnacht" bezeichnet worden ist, geplündert und zerstört
wurde, blieb der jüdische Friedhof Wehens -aus ungeklärten Gründen -
unbehelligt.
Der Tradition entsprechend sollen jüdische
Friedhöfe ein Sinnbild der Vergänglichkeit darstellen, dass die
Lebenden an die Vorläufigkeit allen irdischen Daseins gemahnt.
Aufwendige Grabpflege und besonderer Grabschmuck und -bepflanzung sind
hier nicht vorgesehen. Solle ein Grabstein absinken oder umstürzen,
wird er nicht wieder aufgerichtet. Als Zeichen des Todengedenkens wird
lediglich bei jedem Besuch ein aufgelesener Kiesel auf die Oberkante
des Grabsteins hinerlassen.
Seit 1971 wird die Anlage von
der Stadt Taunusstein gepflegt. Zur Pflege der Stätte wird regelmäßig
der Graswuchs gemäht. Die Überwucherung der Grabsteine durch Efeu wird
soweit zurückgeschnitten, dass die Inschriften lesbar bleiben. Durch
diese regulierenden Eingriffe soll der Friedhof ganz bewusst nicht
"herausgeputzt" werden. In Übereinstimmung mit der jüdischen
Begräbniskultur soll damit lediglich der naturnahe Charakter des Ortes
unterstrichen und erhalten werden.
Der Gedenkstein
1983
ließ die Stadt Taunusstein einen Gedenkstein mit den Jahreszahlen 1933
- 1945 - 1983 für die Opfer der Gewaltherrschaft anfertigen. Zur
feierlich Aufstellung kam der frühere jüdische Mitbüger Alexander
Nassauer (geb. 23.7.1920 Wehen - gest. Aug. 1987 New York) aus USA und
hielt eine bewegende Rede im versöhnlichen Sinn des Shalom (Frieden).
Die Inschrift auf dem Gedenkstein lautet: "als tägliche Mahnung an uns
alle".
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